RECHTLICHER HINWEIS UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

RED SOCIAL LIDERALIA SL (im Folgenden „RSL“) ist ein spanisches Unternehmen mit Sitz im Jahr 17007. Girona (Spanien), Ctra. Antiga d’Amer, Nummer 10-12, Etage 2-A1. Mit Nummer versehen Steueridentifikationsnummer (NIF) B-66.256.942, ordnungsgemäß eingetragen im Handelsregister von Girona in Band 3.226, Folio 183, Abschnitt 8, Blattnummer GI-57.646, Inschrift 7 und deren Die Kontakt-E-Mail lautet [email protected].

RSL ist Eigentümer oder Lizenznehmer von geistigen Eigentumsrechten oder anderen Rechten auf dem Portal, das über die Website https://nextlives.com/es/login (das „Extranet“) zugänglich ist.

Diese allgemeinen Nutzungs- und Vertragsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen Allgemeines“) regeln den Zugang und die Nutzung des Extranets sowie die Beauftragung von Sicherheitsdiensten. RSL von Benutzern, mit denen Sie eine geschäftliche Kooperationsvereinbarung unterzeichnet haben oder analoge Beziehung, durch die eine Lizenz dazu erteilt wird Nutzung der Nextlives-Software (die „Benutzer“). Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt durch etwaige weitere Rechtstexte, die etwaige Funktionalitäten regeln, Dienst, Anwendung, Plattform oder andere Mittel, die für die Nutzung des Extranets erforderlich oder enthalten sind darin.

Unbeschadet des Vorstehenden haben in jedem Fall die „Besonderen Bedingungen“, die zwischen RSL und jedem der Benutzer in ihrer jeweiligen Geschäftskooperationsvereinbarung und der Nutzung der Nextlives-Lizenz vereinbart wurden, Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Benutzer werden in jedem Fall immer Vertreter oder Angestellte von Personen sein juristische oder natürliche Personen in ihrer Eigenschaft als Gewerbetreibende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben Jahre.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen von den Nutzern ausdrücklich akzeptiert werden während der Erstellung Ihres Benutzerkontos und steht Ihnen jederzeit auf der Hauptseite des Extranets zur Einsicht und Überprüfung zur Verfügung.

1. Objekt

Nextlives-Software ist ein Tool, mit dem Endbenutzer ein Web erstellen können Private „In Memoriam“-Gedenkfeier zum Zwecke des Informationsaustauschs im Zusammenhang mit der Tod eines Familienmitglieds oder engen Freundes (die „Endbenutzer“). Die Gedenkwebsite „In „Memoriam“ ermöglicht seinen Teilnehmern den Austausch von Informationen über Zeit und Ort von Feier der Zeremonie einer bestimmten Beerdigung sowie weitere Daten und Inhalte im Zusammenhang mit der verstorbenen Person und ihrem Tod (z. B. Bilder, Videos, Fotos, Texte, Erinnerungen usw.). Ebenso bietet das Tool auch Informationen zu Bestattungsunternehmen und andere Unternehmen, die sich der Bestattung oder ähnlichen Dienstleistungen widmen. Zweck des Extranets ist es, Nutzern eine Plattform innerhalb der Nextlives-Software anzubieten damit Benutzer die Vereinbarung zur geschäftlichen Zusammenarbeit verwalten und ausführen können mit RSL erreicht. Endbenutzer haben keinen Zugriff auf das Extranet.

2. Firmenbenutzer und Filialbenutzer (Zugriff und Funktionen)

Es gibt zwei Arten von Benutzern, die auf das Extranet zugreifen können: (i) Unternehmensbenutzer und (ii) Filialbenutzer. Als nächstes werden die Firmenbenutzer und Filialbenutzer definiert. Einzelheiten zu seinen Funktionen:

i. Unternehmensbenutzer

Der Firmenbenutzer registriert jeden Filialbenutzer im Extranet. Zu diesen Um dies zu bewirken, wird der Firmenbenutzer den Namen in den entsprechenden Abschnitten des Extranets angeben des Filialbenutzers, das CIF, die Adresse, die Person und Kontaktinformationen (Telefon und E-Mail). elektronisch) und optional die Webseite und Bilder des Filialbenutzers. Einmal autorisiert, Filialbenutzer werden registriert.

Sobald die Autorisierung des neuen Filialbenutzers durch den Unternehmensbenutzer formalisiert wurde, Er erhält eine Benachrichtigung, aus der er sein persönliches Passwort erstellen kann. Der Unternehmensbenutzer kann jederzeit einem oder mehreren seiner Benutzer Berechtigungen verweigern. Filialbenutzer können den Berechtigten ändern oder ihre Zugangsdaten ändern. Der Benutzer Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, die Daten jedes seiner Benutzer auf dem neuesten Stand zu halten. Niederlassungen. Der Benutzer des Unternehmens kann die Geschichte aller Gedenkwebsites „In“ einsehen Memoriam“, das von seinem gesamten Filialbenutzernetzwerk erstellt wurde, sowie die Konsultation des Dashboards Hier wird die Bewertung jedes Filialbenutzers basierend auf den von RSL gesendeten Umfragen angezeigt an Endnutzer der Nextlives-Software, die ihre Teilnahme an einem bestätigt haben Zeremonie. RSL stellt dem Unternehmensnutzer die Ergebnisse der durchgeführten Befragung zur Verfügung Endnutzer der Gedenk-Website „In Memoriam“ bezüglich der Zeremonie gefeiert, ohne Angabe personenbezogener Daten.

ii. Zweigstellenbenutzer

Der Filialbenutzer muss sich in jedem Fall und für jede Aktion, die dazu führt, identifizieren erfolgt im Rahmen des Vertrags, unter der Unternehmensmarke des Unternehmensnutzers. Der Filialbenutzer ist für die Erstellung neuer Gedenk-Websites „In Memoriam“ verantwortlich das Extranet. Sämtliches Material und/oder Dokumentation, die für die Aktivierung und den Betrieb von erforderlich sind Die Gedenkwebsite „In Memoriam“ wird von RSL dem Unternehmensbenutzer zur Verfügung gestellt, der verpflichtet sich, es den entsprechenden Filialnutzern zur Verfügung zu stellen. Der Filialbenutzer kann die Geschichte aller Gedenkwebsites „In Memoriam“ einsehen. von Ihnen erstellt.

3. Erstellung der Gedenk-Website „In Memoriam“

Der Prozess der Erstellung einer neuen „In Memoriam“-Gedenk-Website liegt in der Verantwortung der vom Unternehmensbenutzer autorisierten Zweigstellenbenutzer und wird gemäß den unten aufgeführten Schritten durchgeführt:

  1. Der Filialbenutzer greift über https://nextlives.com/es/login mit den Passwörtern auf das Extranet zu vom Unternehmensbenutzer bereitgestellt.
  2. Im Extranet, Abschnitt „Nicht mehr existierende Website erstellen“.
  3. Als nächstes müssen der Name der verstorbenen Person, ihr Geburtsdatum, das Sterbedatum und die Kontaktmobiltelefonnummer des Administrators oder der Administratoren der Gedenkstätte-Website „In Memoriam“ eingegeben werden.
  4. Sobald diese Angaben vervollständigt sind, können die folgenden Daten zu den Ereignissen des Gottesdienstes eingegeben werden: Datum der Zeremonie, Uhrzeit, Raum, Adresse, Name des Bestattungsunternehmens und Kontakttelefonnummer.
  5. Sobald das Registrierungsverfahren für die Gedenkwebsite „In Memoriam“ abgeschlossen ist, sendet das System eine WhatsApp oder SMS mit einem Link an den oder die Administratoren der Gedenkwebsite „In Memoriam“
  6. Die Gedenkwebsite „In Memoriam“ wird endgültig aktiviert, wenn der oder die Administratoren der Gedenkwebsite „In Memoriam“ auf den oben genannten Link klicken, auf die Website des Verstorbenen zugreifen und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptieren.

Der Filialbenutzer kann nur die Zeremoniendaten oder -daten anzeigen und ändern Hauptseiten der Gedenkwebsite „In Memoriam“, Sie haben jedoch in keinem Fall Zugriff darauf private Daten oder Daten persönliche Natur dieser Website wie: Fotos, Texte, Links oder hochgeladene Inhalte nach der Aktivierung der Website durch den Endbenutzer als Administrator oder Administratoren der „In Memoriam“-Gedenk-Website, Familie oder Freunde.

Datenschutz und Inhalt der Gedenk-Website „In Memoriam“:

ich. Allgemeine Regel: privater Charakter der „In Memoriam“-Gedenk-Website

Alle neuen „In Memoriam“-Gedenk-Websites, die von dem Filialbenutzer erstellt wurden, der vom Unternehmensbenutzer autorisiert wurde, werden in der Nextlives-Software immer als „PRIVATE WEBSITE“ veröffentlicht.

ii. Öffentliches Profil der Gedenk-Website „In Memoriam“

Der/die Endbenutzer, der/die als Administrator(en) der „In Memoriam“-Gedenk-Website fungieren, können die Datenschutzeinstellungen der „In Memoriam“-Gedenk-Website ändern, sodass diese ein „öffentliches Profil“ erhält. „. Der Endbenutzer (n), die als Administrator(en) der „In Memoriam“-Gedenkwebsite fungieren, sind allein für die öffentlichen oder privaten Datenschutzeinstellungen der oben genannten „In Memoriam“-Gedenkwebsite verantwortlich. Unter keinen Umständen sind der Unternehmensbenutzer oder der Filialbenutzer dafür verantwortlich Sie können das private oder öffentliche Profil des Benutzers ändern Gedenk-Websites „In Memoriam“.

Die Endbenutzer, die als Administratoren der „In Memoriam“-Gedenkwebsite fungieren, können bestimmte Daten ändern, die der Filialbenutzer zum Zeitpunkt der Erstellung eingegeben hat, wie z. B. den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum usw Todesfall, mit Ausnahme der Zeremoniendaten, die nur vom Firmenbenutzer und der Niederlassung geändert werden können.

In keinem Fall dürfen der Unternehmensbenutzer oder seine Zweigstellenbenutzer irgendeine Art von veröffentlichen Inhalte im öffentlichen Profil oder privaten Profil der Gedenk-Website „In Memoriam“.

4. Verpflichtungen des Nutzers

In Bezug auf die Nextlives-Softwarelizenz wird der Unternehmensbenutzer oder der Filialbenutzer:

a. Sie verkaufen, vermieten, verpachten, belasten, lizenzieren, unterlizenzieren, übertragen oder abtreten Nextlives-Software, außer im Hinblick auf die Vermarktung der Nextlives-Software Endbenutzer.

b. Sie werden die Benutzernamen und/oder Passwörter für den Zugriff auf die Nextlives-Software an Dritte weitergeben.

c. Die Nextlives-Software ganz oder teilweise dekompilieren, disassemblieren und/oder zurückentwickeln oder auf andere Weise versuchen, an den Quellcode der Nextlives-Software zu gelangen, oder andere Maßnahmen ergreifen, die die Eigentumsrechte verletzen. Geistiges und gewerbliches Eigentum von RSL.

d. Erstellen Sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RSL Kopien oder Reproduktionen der Nextlives-Software und der technischen Dokumentation.

z.B. Entwickeln, übersetzen, anpassen, Verbesserungen einführen, Fehler korrigieren, modifizieren, ändern, die Nextlives-Software oder vertrauliche Informationen (wie dieser Begriff unten definiert ist) selbst oder durch Dritte umzuwandeln oder abgeleitete Versionen der Nextlives-Software zu erstellen oder zu erstellen, es sei denn, RSL erlaubt dies ausdrücklich, selbst wenn solche Handlungen für die Nutzung der Nextlives-Software erforderlich sind. Nur der Firmennutzer kann diese durchführen Handlungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von RSL.

f. Es verstößt gegen die geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von RSL.

5. Preise

Für die Erstellung jeder „In Memoriam“-Gedenk-Website zahlt der Firmennutzer RSL den Preis, der in der geschäftlichen Kooperationsvereinbarung oder einer ähnlichen unterzeichneten Vereinbarung vorgesehen ist.

Die in der Geschäftskooperationsvereinbarung vorgesehenen Preise können von RSL geändert werden.

6. Haftungsausschluss

RSL (NEXTLIVES) übernimmt in keinem Fall die Verantwortung für die folgenden Fälle:

  1. Für alle Vorfälle, Aussetzungen, Unterbrechungen oder Abstürze von Benutzersystemen, die die Verfügbarkeit und Kontinuität des Zugriffs auf die Nextlives-Software verhindern. Insbesondere ist RSL nicht verantwortlich, wenn Benutzer die Nextlives-Software in einer anderen als der von RSL angegebenen und daher inkompatiblen Computer-Betriebsumgebung verwendet oder versucht haben, diese zu verwenden. mit Nextlives-Software.
  2. Für alle Verluste und/oder Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Verlust von Betriebszeit, Geräte- oder Prozessfehler, die Benutzern direkt oder indirekt entstehen, unabhängig davon, wie sie entstanden sind.
  3. Schäden, die als entgangener Gewinn, Verlust des Geschäfts oder des kommerziellen Rufs, indirekte Schäden oder ähnliche Schäden, die den Benutzern entstehen, klassifiziert werden können.
  4. Für etwaige Verstöße, die sich aus dem Zugriff und/oder der Nutzung der Nextlives-Software durch den ergeben Benutzer oder Dritte, die nicht den Bedingungen entsprechen, die gemäß der zwischen RSL und dem Geschäftsbenutzer unterzeichneten Geschäftskooperationsvereinbarung oder der von RSL bereitgestellten technischen Dokumentation oder Anweisungen zulässig sind. Insbesondere ist RSL nicht für Verletzungen von geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten (wie unten definiert) oder anderen Rechten Dritter verantwortlich, wenn diese aus einer Änderung resultieren, die Benutzer ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung in die Nextlives-Software eingeführt haben RSL.
  5. Für Inhalte jeglicher Art, die Benutzer in der Nextlives-Software hosten. Insbesondere haftet RSL nicht für Schäden, die aus der rechtsverletzenden Nutzung von Elementen (einschließlich Daten, Unterscheidungszeichen, Fotos, Bildern, Sprache usw.) durch Benutzer entstehen, die Eigentum oder Eigentum Dritter sind. /li>
  6. Aufgrund der Nichtübereinstimmung der Nextlives-Software mit der technischen Dokumentation, wenn diese Nichtübereinstimmung auf Missbrauch oder fahrlässige Verwendung durch eine andere Person als RSL zurückzuführen ist.
  7. RSL haftet in keinem Fall, es sei denn, es handelt sich um einen Grund, der ausschließlich auf die Nextlives-Software zurückzuführen ist und direkt auf vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit ihrerseits zurückzuführen ist.

Der Gesamtbetrag, der aus irgendeinem Grund von RSL im Zusammenhang mit der Fehlfunktion der Nextlives-Software oder wegen der Verletzung der Geschäftskooperationsvereinbarung bezüglich der Lizenz der Nextlives-Software erhalten werden kann, wird insgesamt nicht höher sein als der gesamten Jahresvergütung, die der Firmennutzer in dem Jahr gezahlt hat, in dem der Verstoß oder das die Haftung von RSL begründende Ereignis eingetreten ist.

Der Firmennutzer ist in allen Fällen und für alle Zwecke dafür verantwortlich, dass die Zweigstellennutzer ihren in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen nachkommen und auf alle Klagen, Ansprüche und/oder Entschädigungen reagieren, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben können . dieser Pflichten des Filialnutzers.

Der Firmennutzer ist in jedem Fall für die Rechtmäßigkeit, Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich, die vom Firmennutzer und/oder einem seiner Filialnutzer (sowie deren Vertreter und/oder Mitarbeiter) in die Nextlives-Software eingegeben werden.

7. Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte

RSL behält jederzeit das Eigentum an den geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten und jeglicher anderer Art an der Nextlives-Software, ihren Komponentenelementen und ihrer technischen Dokumentation. Ebenso ist RSL Eigentümer der geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, die sich aus möglichen Verbesserungen, Folgeentwicklungen, Modifikationen, neuen Versionen oder Anpassungen der Nextlives-Software oder ihrer Komponentenelemente ergeben.

Der Benutzer erkennt an, dass er über die Rechte und Pflichten zur Nutzung und Offenlegung hinaus, die den Umfang des Lizenzgegenstands ausmachen, keine geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte oder andere Rechte an der Nextlives-Software oder ihren Komponenten erwirbt Vereinbarung zur geschäftlichen Zusammenarbeit mit RSL unterzeichnet. Ebenso gewähren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Nutzern keinerlei Rechte an der Marke oder anderen Unterscheidungszeichen, Designs oder ganz allgemein an anderen geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten oder sonstigen Rechten, die RSL gehören, mit Ausnahme derjenigen, die in der Kooperationsvereinbarung vorgesehen sind Geschäft.

Der Unternehmensnutzer muss RSL unverzüglich über Ansprüche oder Beschwerden Dritter wegen angeblicher Verletzung von Rechten des geistigen und gewerblichen Eigentums informieren und eng und in gutem Glauben mit RSL zusammenarbeiten, indem er alle erforderlichen Informationen bereitstellt in Bezug auf den Anspruch oder die Beschwerde verfügbar sind.

Der Benutzer muss RSL außerdem unverzüglich über jeden Verstoß gegen die Bestimmungen informieren Geistige und gewerbliche Eigentumsrechte an der Nextlives-Software durch Dritte, von denen RSL während der Gültigkeitsdauer seiner geschäftlichen Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, damit RSL die Maßnahmen ergreifen kann, die für einen angemessenen Schutz und eine angemessene Verteidigung ihrer Rechte erforderlich sind.

8. Diskrepanzen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den spanischen Vorschriften und werden entsprechend ausgelegt. Ebenso sind alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, den spanischen Gerichten und Tribunalen der Stadt Girona unter ausdrücklichem Verzicht auf ihre eigene Zuständigkeit, sofern eine andere zutrifft.